Training mit Körperkontakt wieder erlaubt!!

Hallo Sportfreunde,

Seit Mittwoch den 8.7.2020 ist durch die Bayerische Staatsregierung nun auch wieder das Training mit Körperkontakt sowohl im Indoor- als auch im Outdoorsportbetrieb zugelassen.

Voraussetzung ist, dass in festen Trainingsgruppen trainiert wird.

Was ist unter einer „festen Trainingsgruppe“ zu verstehen?
Unter „festen Trainingsgruppen“ werden im organisierten Sportbetrieb vorhandene Mannschaften, Kursgruppen
etc. verstanden.
Der Trainingsbetrieb mit Körperkontakt in losen, nicht auf einen klar definierten Personenkreis beschränkten und
von zur Kontakt Nachverfolgung nicht erfassten Personen ist nicht zulässig.

Gilt beim Sportbetrieb im Freien und im Indoor-Bereich weiterhin das allgemeine Abstandsgebot?
Die zwingende Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebotes wird in diesem Rahmen seit dem Inkrafttreten der
6. BayIfSMV am 22.06.2020 nicht mehr vorgegeben. Gegen die Unterschreitung des Mindestabstandes bei der
Sportausübung bestehen deshalb grundsätzlich keine Einwände.

Wie viele Personen dürfen in Indoor-Sportstätten trainieren?
Die maximale Personenzahl muss individuell festgelegt werden, wobei unterschiedliche Aspekte zu
berücksichtigen sind. Maßgeblich sind neben dem Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen und
deren Leistungsfähigkeit u. a. auch Art und Intensität des vorgesehenen Sportbetriebs. Dies kann nur im Einzelfall
und vor Ort geschehen.

Muss ich Indoor-Trainingseinheiten zeitlich begrenzen?
Ja, gruppenbezogene Trainingseinheiten und -kurse werden Indoor auf höchstens 60 Minuten begrenzt.
Unter Einhaltung der Pausenregelungen und Lüftungsvorgaben (ausreichender Frischluftaustausch) ist es
möglich, dass eine Trainingsgruppe auch mehrere Einheiten von 60 Minuten durchführt.

Bitte beachtet: Der Wettkampfbetrieb ist weiterhin untersagt!

Wir empfehlen Euch Anwesenheitslisten der einzelnen Trainignseinheiten zu führen und 4 Wochen aufzubewahren

Weitere Informationen:
Handlungsempfehlungen des
BLSV:
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf


Bayerische
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6-9


Rahmenhygienekonzept Sport des Bayerischen Staatsministeriums:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/363/baymbl-2020-363.pdf

Diese Information hilft Euch vielleicht dabei, wieder Trainingszeiten in Euren Hallen zu bekommen. solltet Ihr Unterstützung benötigen, sind wir als Eure Bezirksvorstandschaft gern behilflich.
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